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Arbeitsrecht



Nur wenige Rechtsbeziehungen sind so eng wie die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es liegt auf der Hand, dass es hier zu
Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen kann.

Wir helfen Ihnen bei Problemen im Arbeitsverhältnis, z. B. bei

· Abmahnung und Kündigung
· Abfindung und Aufhebungsvertrag
· Teilzeit und Befristung
· Vergütung und Lohnausfall
· Urlaub
· Prüfung auf Scheinselbständigkeit.

Auch Arbeitgebern können wir Wege des korrekten Vorgehens gegenüber Mitarbeitern aufzeigen.

Und das bereits, bevor es zum Streit kommt.

Kündigungsschutz



Nicht jeder Arbeitnehmer ist automatisch durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Vielmehr ist die Anwendbarkeit an mehrere Voraussetzungen geknüpft:

Nach § 1 KSchG ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur wirksam, wenn sie aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wird. Darüber hinaus gilt diese Vorschrift jedoch nur für Arbeitnehmer, die bereits länger als sechs Monate in dem Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung beschäftigt sind.

Schließlich ist § 23 KSchG zu beachten. § 1 KSchG ist also nur anwendbar, wenn in dem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Um schnell und effizient alle Voraussetzungen prüfen und Ihre Interessen vertreten zu können, haben Sie nachfolgend die Möglichkeit, einen Fragebogen in Kündigungsschutzsachen herunter zu laden. Sie können uns dann diesen Fragebogen vor einem persönlichen Beratungsgespräch zukommen lassen.

Fragebogen in Kündigungsschutzsachen